Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse

In Anbetracht einer sich ständig weiter globalisierenden Welt werden auch die Arbeitsmärkte immer internationaler. Die Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus dem Ausland oder ins Ausland gehört heute ebenso zum Unternehmens- und Wirtschaftsalltag wie die Einwanderung ausländischer Fachkräfte.

Abordnung und Entsendungen ins Ausland beinhalten eine Vielzahl arbeitsvertraglicher Fragestellungen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Konstellationen wie der kurzfristigen Abordnung von Arbeitnehmern ins Ausland für nur wenige Tage oder Wochen (z.B. für Dienstreisen), welche ohne Modifikation des bestehenden Inlandsvertrages des jeweiligen Mitarbeiters erfolgen kann, oder der Beendigung eines bestehenden Vertrages mit dem bisherigen Inlandsarbeitgeber mit Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses beim (neuen) ausländischen Arbeitgeber sind dabei grundsätzlich unproblematisch. Allerings gibt es zahlreiche weitere Formen, bei denen Mitarbeiter nicht ganz aus ihrer bestehenden inländischen Rechtsordnung entlassen bzw. nicht ganz in die ausländische Rechtsordnung überführt werden sollen.

Zu nennen sind z.B. die Entsendung aufgrund des bisherigen Vertrages mit einer entsprechenden Entsendungsvereinbarung, die Versetzung zum Beispiel im Konzernverbund zu einem ausländischen Arbeitgeber. Aber auch der Eintritt eines ausländischen Arbeitgebers in ein bestehendes Arbeitsverhältnis als zusätzlicher Vertragspartner eintritt.