Neue Arbeitswelten

Arbeits- und Produktionsprozesse verändern sich zusehends.

Die Arbeitswelt verändert sich zusehends. Die Digitalisierung in immer mehr Bereichen des Arbeitslebens spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Erbringung von Arbeit und ihrer einzelnen Komponenten, namentlich auch der Strukturen, in denen sie erbracht wird, entwickelt sich immer mehr hin zu einem dezentralen System. Dies bedingt in zunehmendem Maße die Erbringung von Tätigkeiten in einem in örtlicher und zeitlicher Hinsicht flexibler werdenden Arbeitsumfeld. Arbeitsleistungen können heutzutage weitestgehend auch losgelöst von festen betriebs- bzw. ortsgebundenen Strukturen erbracht werden. Sowohl für Arbeitsvertragsparteien aber auch für Betriebsparteien stellen sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Fragen.

Örtliche Flexibilität – Mobiles Arbeiten, Telearbeit

Ganz oder auch nur teilweise die Arbeit von eigenen zu Hause erledigen zu können, stellt im modernen Büro- und Arbeitsalltag für immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Option der Erbringung ihrer Arbeitsleistung dar. Telearbeit ist hier das Stichwort: Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter. Ist ein Wechsel der Tätigkeitserbringung zwischen der festen Betriebsstätte und zu Hause vorgesehen, spricht man von sog. alternierender Telearbeit. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bringt dies ggf. die Konsequenz mit sich, dass sie sich den Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers im Wechsel mit anderen Kollegen teilen müssen.

Noch flexibler wird es beim sog. Mobilen Arbeiten. Bei dieser Form der Arbeitsleistung, die vornehmlich im Bereich des Außendienstes vorkommt, erbringen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung von ständig wechselnden Arbeitsorten aus. Mobile Arbeitsmittel (mobile devices) wie Smartphone, Tablet und Laptop stellen bei dieser Form der Arbeitsleistung mit die wichtigsten Arbeitsmittel da, um digital an die IT-Infrastruktur des Arbeitgebers angebunden zu sein.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer werfen diese Formen flexibler Art eine Vielzahl von Fragen im Arbeitsalltag auf. Angefangen von Fragen der Arbeitszeit (Was sind die maßgeblichen Vorgaben bezüglich Arbeitszeiten und Pausenregelungen? Ist eine Kernarbeitszeit im Betrieb auch im Home-Office einzuhalten? Wann und wie lange muss ich für den Arbeitgeber erreichbar sein?) stellen sich Fragen des Arbeitsschutzes, des Versicherungsschutzes (v.a. in der Unfallversicherung), des Datenschutzes etc.

Zeitliche Flexibilisierung – Teilzeit, Brückenteilzeit, Job-Sharing

Neben einer stetig steigenden örtlichen Flexibilisierung von Arbeit nehmen auch die Formen der zeitlichen Flexibilisierung von Arbeit ständig zu. Neben den Anspruch auf Teilzeit ist seit Kurzem zudem die Gestaltungsform der sog. Brückenteilzeit getreten. Auch das Modell, bei dem sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer/innen einen Vollzeitarbeitsplatz teilen, das sog. Job Sharing, gewinnt als Form einer flexibleren Gestaltung von Arbeitszeit immer mehr an Beachtung. Doch auch diese Formen der Erbringung von Arbeitsleistung bringen eine Vielzahl an Fragestellungen für die Arbeitsvertragsparteien mit sich.