Immobilienwirtschaft

Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Zu unserem Leistungsspektrum gehört die Beratung bei Immobilienprojekten – von der Planung bis zur Fertigstellung – sowie die Beratung und Vertretung von Generalübernehmern, Generalunternehmern, Bauträgern, Projektentwicklern, Bauunternehmern, Gewerken und Handwerksfirmen sowie privaten Bauherren bei der Realisierung begründeter bzw. Abwehr unbegründeter Ansprüche (u.a. Werklohnforderungen, Mängelgewährleistungsansprüchen, Ansprüchen wegen Mengen-/Massendifferenzen).

Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere folgende Bereiche:

  • Transaktions- und Vermarktungsberatung
  • Beratung bei dem Erwerb von Grundstücken und Objektgesellschaften
  • Beratung bei der Gründung und Konzeptionierung von Objektgesellschaften
  • Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Erstellung und Prüfung von Bauträgerverträgen, Generalübernehmerverträgen, Generalunternehmerverträgen, Bauverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Architekten-, Ingenieur-, Generalplaner-, Fachplaner- und Projektsteuerungsverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Dienstleistungsverträgen (Vermarkter, Makler, Baubetreuer, Verwalter, Facility Management)
  • Werkvertragsrecht nach VOB und BGB
  • HOAI