Das Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht in Deutschland ist geprägt durch eine Fülle von Rechtsvorschriften und einer sich fortlaufend verändernden Rechtsprechung.
Zusätzlich zu den sowohl von Mietern als auch von Vermietern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen, ist die Berichterstattung in Printmedien und im Internet nicht nur teilweise verwirrend, sondern in Einzelfällen auch unrichtig. Hierdurch entstehende Irrtümer und Fehlannahmen stellen nicht selten den Grund für viele Auseinandersetzungen dar, die bei rechtzeitiger Beratung und anwaltlicher Begleitung hätten vermieden werden können.
Von herausragender Bedeutung ist neben der Beachtung der gesetzlichen miet- und pachtrechtlichen Bestimmungen auch die Kenntnis der Besonderheiten der örtlichen amts- und landgerichtlichen Rechtsprechung am Ort der vermieteten Einheit.
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter sowohl von gewerblich als auch privat genutzten Immobilien jeder Art.
Zu unserem Tätigkeitsfeld zählen sowohl die Streit vermeidende Erstellung von Miet- und Pachtverträgen wie auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen als Mieter oder Vermieter.
Nicht zu unterschätzen ist die häufig arglos vorgenommene Modifizierung von Mietvertragsmustern, die im Falle einer späteren Auseinandersetzung durch geringfügige Änderungen oder Ergänzungen für den Verwender nicht zu überblickende und weitreichende Folgen haben können. Beispielhaft sei hier nur die grundsätzlich auf den Mieter übertragene Schönheitsreparaturverpflichtung genannt, die durch weitere Ergänzungen zur Unwirksamkeit führen kann.
Für den Vermieter von Gewerberaumimmobilien lässt sich beispielsweise durch entsprechende Vertragsgestaltung Einfluss auf die Verteilung der immer mehr an Bedeutung gewinnenden Nebenkosten nehmen. Auch hinsichtlich der Vereinbarung von langfristigen Laufzeiten ist hier ein wesentlich größerer Gestaltungsspielraum möglich, als dies Wohnraummietrecht der Fall ist.
Wohnraummieter sehen sich hingegen häufig mit Problemen rund um die Durchsetzung ihrer berechtigten Mängelansprüche und der Abwehr überaus häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Nebenkostenabrechnungen ausgesetzt.
Auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen sind rechtliche Auseinandersetzungen um die Frage von Renovierungsverpflichtungen und Kautionsrückzahlungen häufig vorprogrammiert.
Ein weiteres großes Feld im Bereich des Immobilienrechts stellen die Fragen rund um die Kündigungsmöglichkeiten bei den in Mietverträgen nicht immer eindeutig getroffenen Regelungen dar. Auch die sich stetig im Wandel befindliche Rechtsprechung zur sogenannten Eigenbedarfskündigung sollte bei der Durchsetzung bzw. Abwehr des entsprechenden Anspruchs rechtzeitig Berücksichtigung erfahren, um bereits Fehler im Vorwege zu vermeiden.
Zu den Streitigkeiten rund um die Immobilie zählt neben der Frage der Fälligkeit von Forderungen aus der Maklertätigkeit selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit der ordnungsgemäßen Wohnungseigentumsverwaltung. Dabei sind sowohl die Überprüfung ordnungsgemäßer Abrechnungserstellung als auch die Rechtmäßigkeit und Anfechtbarkeit von Wohnungseigentumsbeschlüssen von unserem Tätigkeitsbereich erfasst.
Wir beraten und vertreten Sie gern im weiten Feld des Immobilienrechts.