Verbindliche Testangebote! 2 x pro Woche mindestens.
Dr. Philipp Brügge
Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz neuerlich verschärft. Nachdem bereits aufgrund der Zweiten Änderungsverordnung zur SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (verkündet im Bundesanzeiger am 15.04.2021) die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz (zunächst) bis zum 30.06.2021 verlängert und zudem um betriebliche Testangebote ergänzt wurden, hat der Gesetzgeber die Vorgaben für verbindliche Testangebote nun erweitert. Anzubieten sind mindestens zwei Tests pro Woche Mit der […]