Bitte machen Sie Urlaub!

Bild zu Bitte machen Sie Urlaub!

Bitte machen Sie Urlaub!

Dr. Philipp Brügge

BAG konkretisiert Hinweispflicht des Arbeitgebers zur Inanspruchnahme von Urlaub Bereits im November des vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer viel beachteten Entscheidung festgestellt, dass die Ansprüche eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch zum Jahresende deshalb verfallen, weil dieser keinen Urlaub beantragt hat. Laut EuGH verliert ein Arbeitnehmer den ihm nach Unionsrecht […]