Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Führerscheinsachen

Seit Jahrzehnten sind Rechtsanwälte von münchow commandeur brügge sowohl auf das Verkehrsrecht als auch auf die Bereiche Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und insbesondere Führerscheinsachen spezialisiert.

Regelmäßig entstehen bei der Anspruchsdurchsetzung nach einem Schadensfall Streitigkeiten mit Schädigern und deren Versicherungen hinsichtlich etwaiger Mithaftungsquoten und/ oder bezüglich der Höhe geltend gemachter Schadenspositionen.

Sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden setzen wir für Sie sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen (u.a. Instandsetzungskosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall / Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten Schmerzensgeld und Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden etc.) optimal und konsequent durch.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts wehren münchow commandeur brügge unberechtigte Schuldvorwürfe (z.B. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Trunkenheitsfahrten, Ordnungswidrigkeiten etc.) gegen Sie ab und sorgen für die optimale Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft.

Insbesondere wenn es um Ihren Führerschein geht (Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Vorbereitung der MPU etc.) können Sie sich beruhigt auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und Spezialisierung sowie auf unsere bewährten Verteidigungsstrategien verlassen.

Dabei sind münchow commandeur brügge für Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bundesweit tätig.