Wirtschaftsmediation

In Erweiterung des Dienstleistungsspektrums von münchow commandeur brügge können wir Ihnen und Ihren Unternehmen auch unsere Kompetenz in der Wirtschaftsmediation anbieten.

Hierzu hat unser Partner Reinhard A. Münchow in 2015 eine fundierte Ausbildung zum Wirtschaftsmediator durchlaufen und Anfang 2016 erfolgreich abgeschlossen.

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Führungskräfte und Unternehmen im Wirtschafts-, Arbeits- und Personalrecht, bisher im Rahmen der „konservativen“ anwaltlichen und gerichtlichen Konfliktbewältigung. Die alternative bzw. ergänzen-de Methode der konstruktiven Konfliktlösung durch Mediation hat eine lange und erfolgreiche Entwicklungsgeschichte. Sie hat sich u.a. bereits in den USA und in Frankreich durchgesetzt und basiert auf den neuesten Erkenntnissen der Kommuni-kations- und Konfliktforschung.

Wirtschaftsmediation gehört heute selbstverständlich zu der modernen Konflikt-bewältigung insbesondere in der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Übrigens wird zu-nehmend die Aufnahme einer zwingenden Mediationsklausel – vor der möglichen Anrufung des Gerichts – in Arbeits-, Geschäftsführer- und Gesellschaftsverträgen sowie in Testamenten empfohlen.

Unter Mediation ist dabei ein nichtöffentliches Verfahren konstruktiver Konflikt-regelung zu verstehen, bei dem die Parteien eines Streits mit Unterstützung eines Dritten (des Mediators) einvernehmliche Regelungen entwickeln, die ihren Bedürf-nissen und Interessen dienen. Ziel der Mediation ist eine verbindliche, in die Zu-kunft weisende Vereinbarung.

Die Vorteile einer Konfliktlösung durch Mediation sind u.a.

  • Selbstbestimmung der Parteien (keine Entscheidung durch Dritte)
  • eine hohe Erfolgsquote von 80 % – 90 % die Erhaltung,
  • Wiederherstellung oder Neugestaltung und Verbesserung der
  • geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen Zeit- und
  • Kostenersparnis gegenüber Gerichtsverfahren Schonung betrieblicher
  • Ressourcen Vertraulichkeit / keine Öffentlichkeit die nachhaltige
  • Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstruktiver Konfliktlösungsverfahren.

Mediationsverfahren sind insbesondere im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich effektiv einsetzbar, u.a. für:

  • Konflikte zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern
  • Konflikte innerhalb eines Teams / innerhalb einer Abteilung
  • Konflikte zwischen Führungskräften und Mitarbeitern
  • Konflikte zwischen Abteilungen / Arbeitseinheiten Konflikte zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat
  • Konflikte zwischen Gesellschaftern, Partnern, innerhalb der Geschäftsleitung
  • Konflikte aufgrund von Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen
  • Konflikte bei Unternehmensnachfolge und Erbschaften
  • Konflikte zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten

Ergänzend zu den bisherigen „konservativen“ anwaltlichen und gerichtlichen Verfahren ist Mediation dabei stets eine zusätzliche – in vielen Fällen vorzu-ziehende – Option, der Rechtsweg ist (danach) nie ausgeschlossen.

Gerne informieren und beraten wir Sie hierzu eingehender. Bei weitergehenden Fragen und / oder konkretem Mediationsbedarf – persönlich und / oder in Ihren Unternehmungen – wenden Sie sich gerne an unseren Wirtschaftsmediator Reinhard A. Münchow.