Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist bei Gründern in Deutschland beliebt und weit verbreitet. Dies liegt insbesondere an der Beschränkung der Haftung, da hierdurch das persönliche Risiko des einzelnen Gesellschafters minimiert wird.

Die Gründung, Führung und Liquidation der GmbH ist im GmbHG geregelt.

Vorteile der GmbH

  • Hohe Flexibilität in Bezug auf Gesellschafterzahl, Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages, Wechsel von Gesellschaftern und Unternehmensnachfolge
  • Beschränkte Haftung – ergo: keine persönliche Haftung der Gesellschafter; Ausnahmen gelten, wenn die Gesellschafter persönliche Sorgfaltspflichten verletzt haben.
  • Steuerliche Vorteile: Die Körperschaftssteuer ist im Vergleich zur Einkommenssteuer niedriger.
  • Eigene Rechtsfähigkeit: Als juristische Person kann die GmbH selbstständig Geschäfte abschließen.

Nachteile der GmbH

  • Hohes Mindestkapital): Zur Gründung ist aktuell ein Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig.
  • Hoher Bürokratieaufwand: Bereits die Gründungsphase ist sehr aufwendig. Zudem besteht eine fortwährende Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht.
  • Risiko der persönlichen Haftung: insb. der GmbH-Geschäftsführer: Abweichend von der Vorstellung vieler Gründer sind auch GmbH-Geschäftsführer keineswegs von der persönlichen Haftung befreit.
  • Trennung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen: Wird diese Trennung missachtet, hat dies rechtliche Folgen.

Gesetzliche Vorgaben zur GmbH-Anmeldung

  • Name der Gesellschaft: Firmierung
  • Gegenstand der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gesellschafter
  • Beteiligungsverhältnis: Höhe, Aufbringung und Verteilung des Stammkapitals
  • Geschäftsführung