Jede Stunde zählt! Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

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Grundsatzentscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung: BAG entscheidet zur Pflicht von Arbeitgebern zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht vom 13.09.2022, 35/22 – Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats […]