
Dr. Philipp Brügge
Ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer in seinen eigenen vier Wänden unterschreibt, unterliegt keinem Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsrecht! Allerdings hat der Arbeitgeber in jedem Fall das Gebot fairen Verhandelns zu beachten (BAG Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18).

Klageverzichtsklausel im Aufhebungsvertrag
Dr. Philipp Brügge
(BAG, Urteil vom 12.03.2015 – 6 AZR 82/14)