Urlaubsgewährung bei Freistellung durch den Arbeitgeber

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Urlaub ist bezahlte Freizeit. Der Arbeitnehmer muss daher für diese Zeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten (EuGH 15.09.2011 – C-155/10 – [Williams ua.] Rn. 19). Erst durch das Erfordernis der Zahlung dieses Urlaubsentgelts wird der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist (vgl. EuGH 22.05.2014 […]