Sonderregelung telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021

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Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankmeldung ist pandemiebedingt bis zum 31.03.2021 verlängert. Nach den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) müssen Arbeitnehmer/innen grundsätzlich spätestens nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. In der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen […]