Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner

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Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ein Zeiterfassungssystem zu nutzen, welches zur Erfassung der Arbeitszeit biometrische Daten verwendet. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg jüngst entschieden (Urteil vom 04.06.2020, Az. 10 Sa 2130/19). Eine Verarbeitung biometrischer Daten ist nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 DS-GVO ist die Verarbeitung […]