Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entsprechende Fälle kommen in der Praxis immer wieder vor: Aus unterschiedlichen Gründen, oftmals im Zusammenhang mit bestandrechtlichen Auseinandersetzungen oder als Reaktion auf ein zuvor als ungerecht empfundenes Verhalten des […]