Seit dem 27.01.2021 ist die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Mit ihr werden zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten umgesetzt. Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 30.06.2021 Aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung besteht (unabhängig von den Planungen zur Schaffung eines Mobile-Arbeit-Gesetzes) – aktuell die befristete generelle Pflicht, Beschäftigten im Falle […]