Arbeitgeber sollten bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Anzeigepflicht nach der Massenentlassungsrichtlinie auch Aufhebungsverträge berücksichtigen.
Arbeitgeber sollten bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Anzeigepflicht nach der Massenentlassungsrichtlinie auch Aufhebungsverträge berücksichtigen.