Dr. Philipp Brügge
Keine einseitige Zuweisung von Telearbeit via Direktionsrecht
Verbindliche Testangebote! 2 x pro Woche mindestens.
Dr. Philipp Brügge
Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz neuerlich verschärft. Nachdem bereits aufgrund der Zweiten Änderungsverordnung zur SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung (verkündet im Bundesanzeiger am 15.04.2021) die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz (zunächst) bis zum 30.06.2021 verlängert und zudem um betriebliche Testangebote ergänzt wurden, hat der Gesetzgeber die Vorgaben für verbindliche Testangebote nun erweitert. Anzubieten sind mindestens zwei Tests pro Woche Mit der […]
Seit dem 27.01.2021 ist die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Mit ihr werden zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten umgesetzt. Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber bis zum 30.06.2021 Aufgrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung besteht (unabhängig von den Planungen zur Schaffung eines Mobile-Arbeit-Gesetzes) – aktuell die befristete generelle Pflicht, Beschäftigten im Falle […]