![Bild zu Sonderregelung telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021](https://mcb-legal.de/wp-content/uploads/2020/03/DOCTOR-PHONE-unsplash-1568x1045.jpg)
Sonderregelung telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021
Dr. Philipp Brügge
Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankmeldung ist pandemiebedingt bis zum 31.03.2021 verlängert. Nach den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) müssen Arbeitnehmer/innen grundsätzlich spätestens nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. In der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen […]