Nachfolge- und Nachlassplanung

Um sicherzustellen, dass Ihre Erben, Unternehmensnachfolger und die Personen oder Institutionen, die Sie zu Lebzeiten oder nach Ihrem Ableben begünstigen möchten, entsprechend Ihrem Willen bedacht werden, ist eine rechtzeitige und umfassende Planung Ihrer Nachfolge und Ihres Nachlasses unerlässlich.

Zu prüfen ist auch, ob sich durch lebzeitige Verfügungen (z.B. durch Schenkungen, Schenkung auf den Todesfall, gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen etc.) Pflichtteilsansprüche oder Steuern verringern oder verhindern lassen.

Gerade bei der Planung der Unternehmensnachfolge sind intensive Prüfungen und Abstimmungen sowie unter Umständen die Anpassungen von Gesellschaftsverträgen mit der letztwilligen Verfügung zwingend erforderlich!

Bei der Testamentsgestaltung, der Prüfung bereits verfasster letztwilliger Verfügungen (privatschriftlicher Testamente, gemeinschaftlicher Testamente von Eheleuten, notarieller Testamente, Erbverträgen, Vermächtnissen etc.) und der Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Begebenheiten, insbesondere für Unternehmen in Hamburg jeder Größe, beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Wir stehen Ihnen bei der umfassenden Prüfung, Planung und Gestaltung Ihrer Nachfolgewünsche durch Testamente, Erbverträge, Übertragungsverträge, Übergabeverträge, Eheverträge und Gesellschaftsverträgen zur Verfügung.