Jede Stunde zählt! Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Dr. Philipp Brügge
Grundsatzentscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung: BAG entscheidet zur Pflicht von Arbeitgebern zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“. Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht vom 13.09.2022, 35/22 – Einführung elektronischer Zeiterfassung – Initiativrecht des Betriebsrats […]
(EuGH Urteil vom 21.02.2018 -Rechtssache C‑518/15-)
(BAG, Urteil vom 18.01.2017 – 7 AZR 224/15)