Sonderregelung telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021
Dr. Philipp Brügge
Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankmeldung ist pandemiebedingt bis zum 31.03.2021 verlängert. Nach den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) müssen Arbeitnehmer/innen grundsätzlich spätestens nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. In der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen […]
Der „Gelbe Schein“ ohne Arztbesuch zu 9 EUR auf Knopfdruck?
Dr. Philipp Brügge
Ein Hamburger StartUp bietet Arbeitnehmern bei Erkältungen Krankschreibungen per Messenger Dienst WhatsApp an – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient.