EuGH: Bereitschaftsdienst in den eigenen 4 Wänden ist Arbeitszeit

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Aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeitrichtlinie In einem aktuellen Urteil vom 21.02.2018 (Rechtssache C‑518/15) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Bereitschaftszeit (oder Bereitschaftsdienst), mithin die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause bzw. einem vom Arbeitgeber definierten Ort verbringt und während derer für ihn die Verpflichtung besteht, der Tätigkeitsanforderung seines Arbeitgebers binnen einer bestimmten […]

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Aufhebungsvertrag. Aber fair.

Dr. Philipp Brügge

Ein Aufhebungsvertrag, den ein Arbeitnehmer in seinen eigenen vier Wänden unterschreibt, unterliegt keinem Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsrecht! Allerdings hat der Arbeitgeber in jedem Fall das Gebot fairen Verhandelns zu beachten (BAG Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18).

Arbeitgeber sollten bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Anzeigepflicht nach der Massenentlassungsrichtlinie auch Aufhebungsverträge berücksichtigen.