Corporate Compliance

Im ursprünglichen Sinne bedeutet „Compliance“: Regelbefolgung bzw. Regelkonformität.

Unter Corporate Compliance, d.h. Compliance im gesellschaftsrechtlichen Sinne, versteht man eine präventiv wirkende und das Risiko der Haftung des Unternehmens bzw. der Unternehmensleitung minimierende Unternehmensorganisation. Bei Corporate Compliance geht es mithin vor allem um die Fragen, wie, durch wen und mit welchen Mitteln ein regelkonformes Verhalten im Unternehmen bestmöglich organisiert und sichergestellt werden kann.

„If you think, Compliance is expensive – try Non-Compliance.“

Der Grundfrage bzw. der Verpflichtung einer rechtssicheren Unternehmens- und Gesellschaftsorganisation müssen sich alle Unternehmen stellen – vom Start-Up, über die kleine und mittelständische GmbH bis hin zur börsennotierten Aktiengesellschaft. Für die Verantwortlichen geht damit die Verpflichtung einher, ein gesetzeskonformes Verhalten sowohl ihrer Unternehmung – der Gesellschaft – als auch ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und das Unternehmen entsprechend zu organisieren.

Die Dichte der Anforderungen an ein regel- und gesetzeskonformes unternehmerisches Tätigwerden nimmt dabei ständig zu. Nicht zuletzt aufgrund der in zunehmendem Maße von Geschäftspartnern gestellten Compliance-Anforderungen sehen sich Unternehmen und ihre Geschäftsleitungen immer größeren Herausforderungen gegenüber.

Die Effizienz von Compliance-Maßnahmen in Unternehmen hängt wesentlich vom Werteverständnis und einer gelebten Compliance-Kultur ab – ein Faktor, der ganz wesentlich den Erfolg einer Unternehmung beeinflusst. So, be compliant.