Compliance im Unternehmen

Maßnahmen, die der Einhaltung aller an Unternehmen gerichteten Gesetze und Regeln dienen

„Compliance“ wird allgemeinhin verstanden als „die Summe derjenigen Maßnahmen, die der Einhaltung aller an Unternehmen gerichteten Gesetze und Regeln dienen“. Davon werden sowohl Rechtsnormen mit Gesetzesqualität als auch selbstverordnete Grundsätze und Standrads, wie z.B. ein selbstverpflichtender Code of Conduct verstanden.

Compliance ist heutzutage eine Grundfrage verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Vermehrt existieren gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Regelungen, die bei Verstößen erhebliche finanzielle Sanktionen und/oder Imageschäden nach sich ziehen können. „Compliance“ ist dabei nicht bloß ein Thema, mit dem sich Konzerne oder börsennotierte Aktengesellschaften auseinanderzusetzen haben. Heutzutage sollte „Compliance“ als Handlungsmaxime und als verpflichtendes Element des Wirtschaftens auch in kleineren Unternehmen zwingend auf der Tagesordnung stehen. Die Folgen fehlender bzw. unzureichender Compliance sind nicht zu unterschätzen: Beispielsweise können Unternehmen bei Verstößen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Arbeitsrechtliche Compliance

Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht sind Compliance-Verstöße in vielfacher Hinsicht denkbar. Erwähnt seien hier nur die Annahme oder das Inaussichtstellen von Schmiergeldzahlungen, mögliche Benachteiligungen (z.B. bei Einstellungen oder Auswahlentscheidungen) nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), datenschutzrechtliche Verstöße oder Verletzungen der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Mit gravierenden Folgen verbunden sind zudem Verstöße gegen die gesetzlichen Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) nach dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder – im Falle der Beschäftigung z.B. externer Fachkräfte – das Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, um nur einige Bereiche zu nennen. All diese (Compliance-)Verstöße können für die Unternehmen, aber nicht zuletzt auch für deren Verantwortliche persönlich zu empfindlichen Sanktionen und nachhaltigen Imageschäden führen.

Effiziente Umsetzung im Unternehmen – Corporate Compliance

Für Unternehmen sollte insoweit verstärkt auch die Etablierung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Compliance im Vordergrund stehen.

Ziel sollte dabei stets sein, zum einen bestmöglich dafür Sorge zu tragen, dass ein hinreichend effizientes betriebs- oder unternehmensinternes Sicherungssystem vorhanden ist, um eine optimale Umsetzung und nachhaltige Beachtung der maßgeblichen geltenden internen wie externen Bestimmungen und Normen durch die handelnden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erreichen. Zum anderen gilt es etwaige Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen aufzudecken, um auf diese reagieren zu können. Insoweit ist die Informationsbeschaffung über etwaige Verstöße ein ebenfalls wesentliches Element arbeitsrechtlicher Compliance. Der Compliance-Manager oder unabhängige Ombudsmann ist in diesem Zusammenhang eine Zentrale Figur einer gelebten etablierten Compliance.
Die Möglichkeiten der Umsetzung arbeitsrechtlicher Compliance sind vielgestaltig. Neben dem Arbeitsvertrag als zentrales Regelungswerk eines Arbeitsverhältnisses kommen dabei – in betriebsratsmitbestimmten Betrieben – nicht zuletzt auch kollektive Regelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen) in Betracht.

Insbesondere in einem sich ständig weiter internationalisierenden Umfeld sollten auch kleine und mittlere Unternehmen das Thema „Compliance“ und dessen Bedeutung für ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln nicht unterschätzen.