Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entsprechende Fälle kommen in der Praxis immer wieder vor: Aus unterschiedlichen Gründen, oftmals im Zusammenhang mit bestandrechtlichen Auseinandersetzungen oder als Reaktion auf ein zuvor als ungerecht empfundenes Verhalten des […]
(LAG Hessen, Urteil vom 23.08.2017 – 6 Sa 137/17)
Schlafende Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden!
Dr. Philipp Brügge
(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2014 – Az.: 7 Ca 12114/14)