Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022

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Mit Wirkung zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (RL) 2019/1152 (EU) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in nationales Recht in Kraft. Dieses sieht wesentliche Änderungen auch für das Nachweisgesetz (NachwG) vor. Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2022 die Änderungen zur Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) auf der Grundlage seines Vorschlages vom 02.05.2022 […]

Bild zu Elektronische Signatur für Befristung unzureichend.

Für den wirksamen Abschluss befristeter Arbeitsverträge gilt das Erfordernis der Schriftform. Gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden, § 126 […]

Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss immer mit dem vollen Namen des Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden, ein sogenanntes Handzeichen bzw. eine schlichte Paraphe reichen hierfür nicht aus! In dem vom BAG beurteilten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine Befristung seines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erachtet, da der befristete Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber nur mit den Buchstaben/Namenskürzeln „Ba“ und „Ei“ […]