Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entsprechende Fälle kommen in der Praxis immer wieder vor: Aus unterschiedlichen Gründen, oftmals im Zusammenhang mit bestandrechtlichen Auseinandersetzungen oder als Reaktion auf ein zuvor als ungerecht empfundenes Verhalten des […]
(LAG Hessen, Urteil vom 23.08.2017 – 6 Sa 137/17)
Vorsicht bei der Weiterleitung dienstlicher E-Mails
Dr. Philipp Brügge
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.05.2014, 2 AZR 249/13)