Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entsprechende Fälle kommen in der Praxis immer wieder vor: Aus unterschiedlichen Gründen, oftmals im Zusammenhang mit bestandrechtlichen Auseinandersetzungen oder als Reaktion auf ein zuvor als ungerecht empfundenes Verhalten des […]
(Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 02.11.2016, 5 Sa 19/16)
Auch im Kleinbetrieb kann eine Kündigung unwirksam sein
Dr. Philipp Brügge
(BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14)
Kündigung nach Entwendung von 8 halben Brötchen unwirksam
Dr. Philipp Brügge
(Arbeitsgericht Hamburg am 10.07.2015 – 27 Ca 87/15)
Schlafende Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht gekündigt werden!
Dr. Philipp Brügge
(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2014 – Az.: 7 Ca 12114/14)