Fristlose Kündigung bei unbefugter und vorsätzlicher Löschung betrieblicher Daten

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Das unbefugte, vorsätzliche Löschen betrieblicher Daten auf EDV-Anlagen des Arbeitgebers stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Entsprechende Fälle kommen in der Praxis immer wieder vor: Aus unterschiedlichen Gründen, oftmals im Zusammenhang mit bestandrechtlichen Auseinandersetzungen oder als Reaktion auf ein zuvor als ungerecht empfundenes Verhalten des […]

(Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 02.11.2016, 5 Sa 19/16)

(BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14)

(Arbeitsgericht Hamburg am 10.07.2015 – 27 Ca 87/15)

(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2014 – Az.: 7 Ca 12114/14)