Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG bietet sich an, wenn ein Unternehmen mit mehreren Anteilseignern gegründet werden soll. Daher ist sie mit der GbR in Teilen vergleichbar.

Vorteile der OHG

  • Sie genießt ein höheres Ansehen als die GbR, da sie an eine bestimmte Mindestgröße und einen Mindestumsatz geknüpft ist.
  • Es ist kein Mindest-Stammkapital notwendig.
  • Eine Firmierung ist möglich.

Nachteile der OHG

  • Höhere Gründungskosten als bei einer GbR
  • Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
  • Unterliegt nicht den niedrigen Steuersätzen der Körperschaftssteuer
  • Umfangreiche Pflichten zur Buchführung und zur Publizität

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist der OHG sehr ähnlich. Bei einer KG schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen, von denen mindestens einer Komplementär und einer Kommanditist ist.

Vorteile der KG

  • Haftungsbeschränkung für Kommanditisten
  • Kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital
  • Verbreiterung der Kapitalbasis leicht möglich
  • Kurze Gründungsphase
  • Freibetrag in der Gewerbesteuer anwendbar

Nachteile der KG

  • Unbeschränkte Haftung für Komplementäre
  • Eintragung ins Handelsregister notwendig
  • Mögliches Problem durch großen Einfluss der Kommanditisten