Sobald die Entscheidung für eine Gesellschaftsform gefallen ist, geht es an die Gründung der konkreten Gesellschaft.
Hier gibt es Anforderungen, die bei allen Kapitalgesellschaftsformen identisch oder nahezu identisch sind – in anderen Bereichen gibt es grundlegende Unterschiede.
Gründung einer GmbH
Bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Sie kann durch einen oder mehrere Gesellschafter betrieben werden. Zunächst wird ein Gesellschaftsvertrag geschlossen, der notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden muss. Zudem muss ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgen.
Checkliste zur Gründung einer GmbH
- Abklärung der Firmierung und Unternehmensgegenstand mit der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK)
- Ausfertigung des Gesellschaftervertrages
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
- Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals
- Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister (durch Notar)
- Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung – Zusendung an das zuständige Finanzamt
- Erstellung der Geschäftspapiere mit den notwendigen Angaben
- Anmeldung der Gesellschaft bei der Berufsgenossenschaft und beim Gewerbeamt