Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform, sondern um eine Sonderform der GmbH. Sie ist umgangssprachlich auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bekannt. Die UG (haftungsbeschränkt) zählt daher auch zu den Kapitalgesellschaften und ist somit eine juristische Person.

Die wesentlichen Unterschiede der UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH

  • Stammkapital für die Gründung kann weniger als 25.000 Euro betragen und sich theoretisch auf 1 Euro belaufen.
  • Die UG darf sich im Rechtsverkehr nicht als GmbH bezeichnen, sondern muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft“ (haftungsbeschränkt) oder „UG“ (haftungsbeschränkt) tragen.
  • Die UG ist als Vorstufe zur GmbH zu sehen. Daher besteht eine Ansparpflicht auf das Stammkapital von 25.000 Euro. Ziel ist die Umwandlung in eine GmbH. Dies erfolgt nicht automatisch.

Checkliste zur Gründung einer UG

  • Gesellschaftervertrag – notarielle Beurkundung erforderlich
  • Kontoeröffnung
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Anmeldung bei der IHK