Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einer der schnellsten und einfachsten Wege, eine Gesellschaft zu gründen. Daher eignet sich die GbR als Gesellschaftsform für Freiberufler und Gewerbetreibende. Die rechtlichen Regeln für die GbR finden sich in den §§ 705 bis 740 BGB.

Die Gründungsvoraussetzungen sind:

  • Mindestens zwei Gesellschafter
  • Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbe- und Finanzamt
  • Mitgliedschaft der Gesellschafter in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bzw. bei freien Berufen der jeweiligen Berufskammer

Vorteile einer GbR

  • Es ist kein Mindest-Stammkapital notwendig.
  • Jeder Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsrecht.
  • Es besteht nur ein geringer bürokratischer Aufwand. Es gibt insbesondere keine Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht.
  • Für die GbR kann die Kleinunternehmerregelung, also die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, angewendet werden.

Nachteile einer GbR

Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch.
Die Gesellschaft wird allein durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aufgelöst (falls die GbR nur aus zwei Gesellschafter besteht), es sei denn, dies ist im Gesellschaftervertrag anders geregelt.
Die GbR trägt keine Firmierung.

Mindestens regelungsbedürftige Punkte

Folgende Aspekte sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein:

  • Geschäftsführung
  • Vertretungsmacht
  • Höhe der Gesellschafterbeiträge
  • Tätigkeitsvergütung
  • Haftungsverteilung
  • Entnahmerecht von Geschäftskonten
  • Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Wettbewerbsverbot