Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

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Grundsätzlich kommt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein hoher Beweiswert zu. Nach einer (Eigen)Kündigung ist dies nicht uneingeschränkt der Fall.

Bild zu Sonderregelung telefonische Krankschreibung bis 31.03.2021

Die Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankmeldung ist pandemiebedingt bis zum 31.03.2021 verlängert. Nach den Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) müssen Arbeitnehmer/innen grundsätzlich spätestens nach drei Krankheitstagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. In der sog. Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) ist festgelegt, welche Regeln für die Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie im Rahmen […]

(BAG, Urteil vom 17.03.2015 – 9 AZR 732/13) Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem entschieden, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur dann verschuldet ist im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts […]