Förderung von Home-Office in der Corona-Krise

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Von Dr. Philipp Brügge
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Förderung von Home-Office in der Corona-Krise

Förderprogramm „go-digital“ des Bundeswirtschaftsministeriums

Im Zusammenhang mit der durch das Corona-Virus derzeit weiter verstärkten Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Geschäftsabläufen sowie dem bedingt zur öffentliche Beschränkungen und Infektionsrisiken steigenden Interesse an der Schaffung von Telearbeitsplätzen (Home-Offices) und digitalen Arbeitsstrukturen hat das Bundeswirtschafsministerium (BMWi) das Förderprogramm go-digital mit einem erweiterten Leistungsumfang aufgelegt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe sollen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen.

Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu unterstützen, damit diese auch während der Corona-Krise arbeitsfähig mithilfe digitaler Lösungen arbeitsfähig bleiben können.

“ Wir wollen KMU und Handwerksbetriebe dabei unterstützen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Deshalb haben wir unser bewährtes Förderprogramm „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert.“

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Informationen zum Programminhalt

Unternehmen können weitere Informationen zu Leistungen, Förderberechtigung, dem finanziellen Umfang sowie Antragsverfahren über die Website des Bundeswirtschaftsministeriums abgerufen werden.

Dr. Philipp Brügge

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Hamburger Sozietät münchow commandeur brügge. Er vertritt Privatpersonen sowie institutionelle Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie des Arbeitsprozessrechts.