Keine Kürzung der Urlaubsabgeltung wegen Elternzeit

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Von Dr. Philipp Brügge
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Keine Kürzung der Urlaubsabgeltung wegen Elternzeit

(BAG, Urteil vom 19.05.2015 – 9 AZR 725/13)

Keine Kürzung der Urlaubsabgeltung wegen Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Mai 2015 (9 AZR 725/13) entschieden, dass der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers dann nicht mehr wegen eines Antritts der Elternzeit kürzen kann, wenn die Elternzeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses andauert.

Wenn also die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit geht und das Arbeitsverhältnis sodann während der Elternzeit oder mit Beendigung der Elternzeit endet, kann der Arbeitgeber den vor Antritt der Elternzeit noch bestandenen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht mehr wegen Elternzeit kürzen.

Denn nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist die Kürzungsmöglichkeit des Arbeitgebers nicht auf einen Urlaubabgeltungsanspruch zu übertragen, der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus dem ursprünglichen Urlaubsanspruch entsteht.

Dr. Philipp Brügge

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Hamburger Sozietät münchow commandeur brügge. Er vertritt Privatpersonen sowie institutionelle Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie des Arbeitsprozessrechts.

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