Neuer Allgemeiner Mindestlohn seit 01.01.2020

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Von Dr. Philipp Brügge
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Neuer Allgemeiner Mindestlohn seit 01.01.2020

Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Deutschland ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je effektiv geleisteter Arbeitsstunde.

Die bereits im Jahr 2018 beschlossene Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem gleichen Jahr. Nach den Regelungen des Mindestlohngesetzes wird die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Dr. Philipp Brügge

Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Hamburger Sozietät münchow commandeur brügge. Er vertritt Privatpersonen sowie institutionelle Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts sowie des Arbeitsprozessrechts.